Um den Most zu vergären, wird ihm Hefe zugesetzt, die den Zucker in Alkohol umwandelt. Der Kellermeister kann die Restsüße bewusst beeinflussen, indem er dem Wein die Hefe entzieht, bevor die Gärung vollständig abgelaufen ist. Der Fachmann nennt dies die Gärung stoppen, wobei eine natürliche Restsüße verbleibt. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dem durchgegorenen Wein vor der Abfüllung süßen Traubenmost zuzusetzen, um die Süße einzustellen. Man spricht hier von einer Süßreservegabe.
Die Geschmacksrichtungen beim Wein:
Wussten Sie, dass die Geschmacksbezeichnungen wie süß, fruchtig oder trocken im Weingesetz festgeschrieben sind?
Ein Wein, auf dessen Etikett trocken steht, muss z. B. die nötigen Rahmenbedingungen für einen trockenen Wein erfüllen. Das Gesetz sagt, dass ein Wein mit einem Restzuckergehalt von weniger als 9 Gramm trocken ist. Zusatzbedingung: Der Gesamtsäuregehalt darf gleichzeitig höchstens 2g/l niedriger sein als der Restzuckergehalt. Also: Säure + 2 bis zur Höchstgrenze 9 g/l – das ist dann ein trockener Wein.
Halbtrocken ist er, wenn er weniger als 18 Gramm pro Liter aufweist, wenn dabei der Restzuckergehalt den Säuregehalt nicht mehr als 10g übersteigt. Formel hierfür: Säure + 10 bis zur Höchstgrenze 18g/l – das ist dann ein halbtrockener Wein.
Von einem lieblichen Wein spricht man bei einer Restsüße bis maximal 45 Gramm pro Liter. Süße Weine können mehr als 45 Gramm pro Liter aufweisen.